Hausordnung
- Der Kreisjugendring Esslingen (KJR) und der Trägerverein
Jugendtreff "Gleis 1" betreiben offene Jugendarbeit. Der Zutritt
zum Jugendtreff ist Jedermann gestattet. Alle Besucher haben die gleichen
Rechte und Pflichten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und
Konfession.
- Die Räumlichkeiten und das Inventar sind schonend zu
behandeln. Wer etwas beschädigt oder verschmutzt, ist zur Instandsetzung
bzw. zur Reinigung verpflichtet. Inlineskates, Skateboards und Fahrräder
sind in den Innenräumen nicht zugelassen.
- Die genauen Öffnungszeiten werden vom hauptamtlichen
Betreuer in Absprache mit dem Trägerverein festgelegt und im Amtsblatt für
den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen bekannt gegeben.
Öffnungszeiten besonderer Veranstaltungen (z.B. Fasching, Silvester, Disco
etc.) werden im Einzelfall festgelegt. Die gesetzlichen Sperrzeiten sind
jedoch in jedem Fall einzuhalten.
- Auf die Nachbarschaft ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs sowie beim Aufenthalt im
Freien, haben sich die Besucher so zu verhalten, daß die Nachbarn nicht
über Gebühr belästigt werden. Insbesondere zur Nachtzeit sind
Ruhestörungen zu vermeiden.
- Im Jugendtreff "Gleis 1" darf nicht geraucht
werden.
- Im Jugendtreff darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Bier ausgeschenkt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und
das Konsumieren von branntweinhaltigen Getränken ist verboten.
- Dosen sind unerwünscht.
- Der Aufenthalt hinter der Getränketheke ist nur dem
Theken- und Musikdienst gestattet.
- Die Aufsichtsperson übt das Hausrecht aus und sorgt für
die Einhaltung dieser Hausordnung und der Jugendschutzgesetze. Wer dagegen
verstößt, kann von ihr aus dem Jugendtreff verwiesen und mit Hausverbot
bis zu zwei Wochen belegt werden. Der Trägerverein kann auch
Hausverbote von längerer Dauer aussprechen.
- Im übrigen wird auf das Jugendschutzgesetz verwiesen.
- Die Hausordnung hängt offen aus. Wer diesen Jugendtreff
betritt, erklärt damit seine Zustimmung zu dieser Hausordnung.