1. Der Kreisjugendring Esslingen (KJR) und der Trägerverein Jugendtreff "Gleis 1" betreiben offene Jugendarbeit. Der Zutritt zum Jugendtreff ist Jedermann gestattet. Alle Besucher haben die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Konfession.
  2. Die Räumlichkeiten und das Inventar sind schonend zu behandeln. Wer etwas beschädigt oder verschmutzt, ist zur Instandsetzung bzw. zur Reinigung verpflichtet. Inlineskates, Skateboards und Fahrräder sind in den Innenräumen nicht zugelassen.
  3. Die genauen Öffnungszeiten werden vom hauptamtlichen Betreuer in Absprache mit dem Trägerverein festgelegt und im Amtsblatt für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen bekannt gegeben. Öffnungszeiten besonderer Veranstaltungen (z.B. Fasching, Silvester, Disco etc.) werden im Einzelfall festgelegt. Die gesetzlichen Sperrzeiten sind jedoch in jedem Fall einzuhalten.
  4. Auf die Nachbarschaft ist besonders Rücksicht zu nehmen. Beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs sowie beim Aufenthalt im Freien, haben sich die Besucher so zu verhalten, daß die Nachbarn nicht über Gebühr belästigt werden. Insbesondere zur Nachtzeit sind Ruhestörungen zu vermeiden.
  5. Im Jugendtreff "Gleis 1" darf nicht geraucht werden.
  6. Im Jugendtreff darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Bier ausgeschenkt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und das Konsumieren von branntweinhaltigen Getränken ist verboten.
  7. Dosen sind unerwünscht.
  8. Der Aufenthalt hinter der Getränketheke ist nur dem Theken- und Musikdienst gestattet.
  9. Die Aufsichtsperson übt das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung dieser Hausordnung und der Jugendschutzgesetze. Wer dagegen verstößt, kann von ihr aus dem Jugendtreff verwiesen und mit Hausverbot bis zu zwei Wochen belegt werden. Der Trägerverein  kann auch Hausverbote von längerer Dauer aussprechen.
  10. Im übrigen wird auf das Jugendschutzgesetz verwiesen.
  11. Die Hausordnung hängt offen aus. Wer diesen Jugendtreff betritt, erklärt damit seine Zustimmung zu dieser Hausordnung.

 

 

 

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